Musikindustrie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Privatkopie
Unternehmen der Musikindustrie scheiterten mit ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit der Verfassungsbeschwerde wollte die Musikindustrie gegen die digitale Privatkopie vorgehen. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung getroffen, ob digitale Privatkopien, wie sie Paragraf 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zulässt, mit dem Eigentumsgrundrecht der Rechteinhaber vereinbart sind.
Die Plattenfirmen scheiterten dennoch mit ihrer Verfassungsbeschwerde (eingereicht Dezember 2008), da diese nicht vom zuständigen Gericht zur Entscheidung angenommen wurde (nicht fristgerecht erhoben).
Auszug Paragraf 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes:
Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient
Die Plattenfirmen sehen ihre Eigentumsrechte darin verletzt und verweisen auf erhebliche Absatzrückgänge.
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golem
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